Absolute
Kontraindikationen für Manipulationen der Wirbelsäule sind Brüche, Anomalien, die die Schädel- und Halsstrukturen beeinträchtigen (Arnold-Chiari-Syndrom, basiläre Invagination), rheumatische Erkrankungen, akute Infektionen (Osteomyelitis, Spondylodiscitis, Tuberkulose), Krebs, Tumore, die das Nervensystem oder die Hirnhaut betreffen, akute Bandscheibenvorfälle (z. B. Pferdeschweifsyndrom, Sattelanästhesie, Schließmuskelstörungen), Syringomyelie, das Vorhandensein von Material zur Wirbelbefestigung und Osteoporose.
HINWEIS : Bestimmte oben genannte Leiden, wie das Vorhandensein von Osteosynthesematerial an der Wirbelsäule oder Osteoporose, können dennoch eine relative Indikation für andere osteopathische Behandlungsarten (weiche Gewebe, faszialer Ansatz usw.) darstellen. Das Gleiche gilt für bestimmte traumatische Pathologien (z. B. leichte Verstauchung des Fußknöchels) – auch hier kann ein angepasster osteopathischer Ansatz helfen.
Rufen wir uns noch einmal in Erinnerung, dass eine Ausschlussdiagnostik (unter Berücksichtigung zahlreicher Parameter wie der ärztlichen Vorgeschichte, des Alters des Patienten usw.) immer vor jeder Behandlung durchgeführt werden muss, um sicherzugehen, dass der Grund, weshalb der Patient die osteopathische Praxis aufsucht, auch wirklich in den Bereich der Osteopathie fällt. Es geht darum, dass ein Wirbelschmerz, der von einem Tumor ausgelöst wird, nicht mit einer einfachen Lombalgie verwechselt wird.
Zögern Sie nicht, sich an einen diplomierten Osteopathen (D. O.) zu wenden, um jeden Zweifel auszuräumen.