Wieviel kostet die Behandlung ?
Derzeit kann man sich als Patient direkt an einen Osteopathen D. O. wenden, ohne zuvor einen Arzt aufsuchen zu müssen. Der Osteopath besitzt die erforderlichen und notwendigen Kompetenzen, um festzustellen, ob die Patienten, die ihn aufsuchen, und der Grund ihres Kommens, in seinen Kompetenzbereich fallen oder nicht.
Da der Beruf im Großherzogtum Luxemburg nicht geregelt ist, schwanken die Behandlungstarife zwischen 50 und 100 Euro.
Klassischerweise sind zwischen zwei und sechs Sitzungen notwendig, je nach Schwere des Problems auch mehr.